Versicherungen Landwirtschaft

Landwirt? Landwirt! Kaum eine Branche hat sich in den vergangenen Jahren so rasch weiterentwickelt wie die Landwirtschaft. Das hat unter anderem zufolge, dass Ist- und Sollsituation beim Versicherungsschutz häufig deutlich voneinander abweichen. Wir analysieren zusammen mit Ihnen Ihre betrieblichen Risiken und gleichen diese mit den bestehenden Versicherungen ab. Mit unserem landwirtschaftlichen Hintergrund wissen wir, von was wir sprechen und helfen Ihnen so, eventuelle Deckungslücken zu erkennen und zu schließen. Aufgrund unserer zahlreichen Sondervereinbarungen mit namhaften Versicherern und exklusiven Deckungskonzepten ist in den allermeisten Fällen der korrekte Versicherungsschutz für Sie sogar günstiger als bisher. Sie kümmern sich um Ihren Betrieb und wir uns um die richtige Absicherung!

Betriebshaftpflicht­versicherung

Sicher eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie kommt für Schäden auf, die durch Sie, Familienangehörige oder Mitarbeiter Dritten gegenüber entstehen. Sie haften in unbegrenzter Höhe, so dass, wenn es ganz dumm läuft, die Existenz Ihres Betriebes auf dem Spiel steht – es sei denn, Sie sind richtig versichert. Dabei kommt es nicht nur auf die Höhe der Deckungssummen, sondern vor allem auch darauf an, dass alle betrieblichen Risiken – auch eventuelle Nebentätigkeiten wie z. B. Lohnarbeit, Winterdienst für die Kommune, Einstellen von Campingfahrzeugen, das Betreiben von Photovoltaik- und/oder Biogasanlagen – korrekt erfasst sind. Ihre Privathaftpflichtversicherung ist in der landwirtschaftlichen Betriebshaftpflichtversicherung enthalten – das gilt auch für Kinder und Altenteiler.

Ertragsschaden­versicherung

Unverzichtbar für jeden Betrieb, der sein Haupteinkommen mit der Tierproduktion (Milch, Ferkel, Mast, Eier usw.) erzielt! Während die Betriebsunterbrechungsversicherung für Schäden durch Feuer und ggf. auch durch Sturm, Hagel und weitere Elementargefahren aufkommt, ersetzt die Ertragsschadenversicherung den Deckungsbeitragsverlust durch anzeigepflichtige Seuchen und je nach vereinbartem Haftungsumfang ebenso durch Unfälle, übertragbare Krankheiten oder bei Kontamination mit Schadstoffen.

Die Tierseuchenkasse leistet nur eine Entschädigung für seuchenbedingte Tierverluste oder wenn Keulungen amtlich angeordnet werden. Ersetzt wird dann der gemeine Tierwert, in keinem Fall aber der Ausfallschaden. Tierhalter, die im Sperr- oder Beobachtungsgebiet liegen und somit nur eingeschränkt oder gar nicht produzieren können, erhalten von der Tierseuchenkasse keinerlei Leistungen. Und statistisch gesehen kommen auf einen gekeulten Betrieb durchschnittlich 70 Betriebe im Sperrgebiet und 550 Betriebe im Beobachtungsgebiet! Ohne Versicherung müssen diese, sofern sie in der Lage dazu sind, die fehlenden Erlöse und fortlaufenden – unter Umständen deutlich höheren Kosten – aus eigenen Mitteln schultern. Vor allem durch den zunehmenden Tourismus und Güterverkehr steigt das Risiko weiter an.

Gebäude­versicherung

Gebäude- und Inhaltsversicherung. Vor allem Gebäude, aber auch das Inventar (Betriebseinrichtung, Tiere, Maschinen, Vorräte) stellen meist einen hohen Vermögenswert dar. Aufgrund des damit verbundenen Schadenpotenzials ist eine Versicherung unerlässlich. Hauptsächlich Feuer ist in landwirtschaftlichen Betrieben ein Dauerthema. 

Aber auch die zunehmenden extremen Unwetter mit Sturm, Hagel und Überschwemmung haben in der Vergangenheit zu erheblichen Schäden an den Gebäuden und dem Inhalt geführt. Wichtig ist außer einer korrekten Erfassung der Gebäude und einer ausreichenden Versicherungssumme – sie ist, besonders was den Inhalt angeht, meist sehr viel höher als man zunächst annimmt – die Sicherheitsvorschriften zu kennen. Haben Sie z. B. gewusst, dass die elektrischen Anlagen regelmäßig von einem Fachmann überprüft werden müssen und es grundsätzlich nicht erlaubt ist, brennbares Material wie Heu, Stroh und Holz an Gebäude zu lagern, auch wenn das Vordach vielleicht dazu einlädt? Es gibt noch etliche weitere Dinge zu beachten – mit uns sind Sie auf der sicheren Seite!

Betriebsunterbrechungs­­versicherung

Schlimm genug, wenn Gebäude und Inhalt durch Feuer oder andere Gefahren in Mitleidenschaft gezogen werden. Haben Sie schon mal daran gedacht, dass Sie dann auch nicht mehr (uneingeschränkt) produzieren können. Während die Einnahmen ausbleiben, laufen die Kosten weiter. Nicht nur Ihr Lebensunterhalt muss gedeckt sein, auch Banken, Leasinggeber und andere werden auf die vertraglich vereinbarten Raten bestehen. 

Während die Gebäude- und Inhaltsversicherung den Sachschaden ersetzt, deckt eine Betriebsunterbrechungsversicherung Ihren Einnahmeverlust und die weiterlaufenden Kosten. Auch hier sollten die Versicherungssumme und die Haftzeit ausreichend bemessen sein, zumal der Mehrbeitrag für eine Verlängerung der üblicherweise zugrundegelegten 12 Monate auf 18 oder 24 Monate überschaubar ist.

Hagelversicherung

Hagelschauer können schwere Schäden an den Kulturen anrichten oder sogar zum Total-verlust der Ernte führen. Eine Hagelversicherung macht dieses Risiko kalkulierbar und sichert Ihre Liquidität. Schäden durch Sturm, Frost und Starkregen lassen sich ebenfalls absichern.

Maschinen­versicherung

Die Technik hat schon lange Einzug in landwirtschaftliche Betriebe gehalten. Stationäre Maschinen wie z. B. ein Melkroboter und selbstfahrende Arbeitsmaschinen haben häufig einen sehr hohen Wert. Eine Maschinenversicherung sichert diese Vermögenswerte ab. Dabei ist der Versicherungsumfang deutlich weitreichender als der einer Inventar-versicherung und umfasst in der Volldeckung unter anderem auch Bedienungsfehler, Überlastung und sonstige Betriebsschäden, z. B. durch Wasser- oder Ölmangel. 

Mit verschiedenen Versicherern haben wir hier Sonderkonzepte vereinbart, die sich nicht nur durch günstige Beiträge auszeichnen. So kann bis zu einer bestimmten voraussichtlichen Schadenhöhe sofort mit der Reparatur begonnen werden und die Kosten für die Bereitstellung eines Leih-/Mietgerätes sind mitversichert. Damit lassen sich bei der Ernte Verzögerungen durch defekte Maschinen auf ein Minimum reduzieren.

Elektronik­versicherung

Wie bei der Maschinenversicherung ist der Versicherungsumfang sehr weitgehend. Außer Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel und weitere Naturgefahren sind auch solche versichert, die durch eigene Ungeschicklichkeit und Unachtsamkeit, Diebstahl oder Vandalismus entstehen. Der Ertragsausfall infolge eines Schadens lässt sich in die Versicherung mit einbeziehen. Vor allem für Fotovoltaikanlagen und Milch-/Warenautomaten kann eine Elektronikversicherung sinnvoll sein.

Kfz-Versicherung

Grundsätzlich besteht für Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h bzw. bei selbstfahrende Arbeitsmaschinen von mehr als 20 km/h Versicherungspflicht. Das gilt auch, wenn sie nur auf dem eigenen Grundstück eingesetzt werden! Da in diesem Fall über die Betriebshaftpflichtversicherung kein Versicherungsschutz besteht, muss eine eigene KFZ-Versicherung abgeschlossen werden.

Für die Landwirtschaft gibt es interessante Branchen- oder Flottentarife mit der Möglichkeit von Sonder-einstufungen und bei denen die so genannten weichen Tarifmerkmale wie Fahrerkreis, Fahreralter oder die Jahresfahrleistung keine Rolle spielen. Wichtig: Der Einsatz von Zug- und Arbeitsmaschinen außerhalb des eigenen Betriebs, z. B. im Winterdienst für die Gemeinde oder zu Lohnarbeiten, ist dem Versicherer anzuzeigen. Ansonsten haben Sie keinen Versicherungsschutz. In vielen Fällen sind diese Risiken aber entweder von vornherein mitversichert oder für einen überschaubaren Beitrag mit einschließbar.

Rechtsschutz­versicherung

Die Rechtschutzversicherung gehört sicher nicht zu den wichtigsten Versicherungen, in vielen Fällen ist es aber praktisch, wenn man eine hat. Vor allem dann, wenn wie bei unseren Deckungskonzepten die Beiträge trotz sehr umfangreichen Versicherungsschutzes äußerst günstig sind. Versicherungsschutz besteht für den gesamten landwirtschaftlichen, den privaten und den Verkehrsbereich inklusive Cross Compliance-Angelegenheiten und Spezial-Strafrechtsschutz. Letztgenannter ist gerade beim Vorwurf von Umweltdelikten unabdingbar. Wir sagen Ihnen gerne warum!

Persönliche Risiken

Zur Absicherung Ihrer persönlichen Risiken (Unfall, Berufsunfähigkeit, Vorsorge usw.) siehe Rubrik „Privat“.